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Zertifizierung
 
Als erster Hersteller in der EU haben wir die ab 01.01.2004 geforderte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für
 alle unserer Produkte.
 
Sehr geehrte Kunden!
 
Die Diskussion über die Verkehrsfähigkeit von Produkten der Nail Branche, besonders über die in die Kritik
 geratenen Stoffe Hydrochinon und Benzoylperoxid, haben vielerorts zu Unsicherheiten geführt. Durch die nun
 von der EU-Kommission entschiedene Anpassung der Kosmetikrichtlinie wird ein Schlussstrich unter das
 Kapitel gezogen.
 
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Grenzwerte müssen
 die Nagelfirmen dafür sorgen, dass die Richtlinien- Änderung der Verarbeitungssysteme für künstliche
 Fingernägel eingehalten wird.
 
Das gilt gleichermaßen für UV-Gels und Pulver/Flüssigkeitssysteme. IMS verfügt als erste Firma in der EU
 über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle Produkte. Sorgen auch Sie mit dem Einkauf von nur
 verkehrsfähigen Produkten für die Sicherheit Ihrer Kunden.
 
Hier finden Sie unsere Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Download:
 

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Unsere Seiten werden ständig aktualisiert, schauen Sie doch öfters bei uns vorbei !

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