Als erster Hersteller in der EU
haben wir die ab 01.01.2004 geforderte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für
alle unserer Produkte.
Sehr geehrte Kunden!
Die Diskussion über die
Verkehrsfähigkeit von Produkten der Nail Branche, besonders
über die in die Kritik
geratenen Stoffe Hydrochinon und
Benzoylperoxid, haben vielerorts zu Unsicherheiten geführt.
Durch die nun
von der EU-Kommission entschiedene Anpassung
der Kosmetikrichtlinie wird ein Schlussstrich unter das
Kapitel gezogen.
Mit einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Selbstverpflichtung
zur Einhaltung der Grenzwerte müssen
die Nagelfirmen dafür
sorgen, dass die Richtlinien- Änderung der
Verarbeitungssysteme für künstliche
Fingernägel eingehalten
wird.
Das gilt gleichermaßen für UV-Gels
und Pulver/Flüssigkeitssysteme. IMS verfügt als erste Firma
in der EU
über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle
Produkte. Sorgen auch Sie mit dem Einkauf von nur
verkehrsfähigen Produkten für die Sicherheit Ihrer Kunden.
Hier finden Sie unsere
Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Download:
Seite 1
Seite 2
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